Das Grundstück ist nach §34 BauGB (Umgebungsbebauung) bebaubar. Es besteht aus zwei, fast gleich großen Flurstücken.
2004 wurde eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten (2 Duplexgaragen + 1 Carport) erteilt. Die Planung ergab eine realisierbare Geschossfläche von ca. 435m² auf 2 Vollgeschossen plus Dachgeschoss und rund 520m² Wohnfläche.
Aufgrund der unmittelbaren Nachbarbebauung wäre auf diesem Grundstück ein großes, real geteiltes Doppelhaus mit mind. 290m² Wohnfläche auf 2 Vollgeschossen möglich.
Es gilt zu prüfen, ob auch ein Vierspänner (je ca. 124m² Wohnfläche) gemäß der angrenzenden Bebauung im Osten (GFZ ca. 0,58 auf 2 Vollgeschossen) genehmigungsfähig ist.
Die exakte Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks muss noch mit der Lokalbaukommission der Stadt München geklärt werden.
Der Altbestand mit 3 Einheiten ist derzeit noch vermietet. Die Wohnung im ersten Obergeschoss wird zum 01.April 2012, die Erdgeschosswohnung spätestens zum 01.Juli 2012 frei. Das Mietverhältnis im Dachgeschoss wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gekündigt. Allerdings wird der Eigentümer hinsichtlich des Auszugs des Mieters eine Einigung herbeiführen.