Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 466. Zwischenzeitlich gab es mehrere Regelbefreiungen zum B-Plan.
Ursprünglich: GRZ 0,2; GFZ 0,4; 2 Vollgeschosse, Satteldach mit DN kleiner 28°, WR
Neuregelungen: - GRZ 0,2; GFZ 0,4 (ohne Dachgeschoss falls DG kein Vollgeschoss) d.h. die GFZ von 0,4 kann über die 2 VG ausgenutzt werden, wenn DG kein Vollgeschoss
- 2 Vollgeschosse, Satteldach. Dachneigung bis max. 35°.
Bei Dachneigung > 30° muß der konstruktive Kniestock von max. 30 cm eingehalten werden. Bei 28° und weniger keine Kniestockbegrenzung
- Dachgauben sind zulässig (nach neuer BayBO erzeugen Dachgauben Abstandsflächen, die jedoch mit Zustimmung auf den Nachbarn abgelegt werden dürfen)
Außenbreite je Dachgaube max. 1,8 m bei Dachneigung von 30°. Summe aller Gauben maximal 1/3 der Gebäudelänge
Garagen: Ausnahmsweise ist ein Ausbau und eine Verlängerung um 2m auf max. 8m zulässig. Doppelgarage bis 6m Breite und max. 36m² GR zulässig.
Denkbar wäre ein Grundbaukörper 10m bis 10,5m x 13m ggf. + Wintergarten oder Erker (wenn die Größe als untergeordneter Teil des Baukörpers gewertet wird).